Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Unternehmensberatung, Softwareentwicklung, Projektarbeit, Handel-Leasing-Vermietung mit Computerteilen, Telekommunikation, Entertainment, Webdesign, IT- Dienstleistungen, Eventberatung sowie Serverhosting bzw. -housing nebst aller damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten.
Beteiligung an anderen Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art.