Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
- Unternehmungsberatung hinsichtlich Digitalisierung in der Industrie (KMU, Großunternehmen): Beratung, Analyse, Implementierung von Konzepten und Systemen; Optimierung von Geschäftsprozessen - Programmierung, Bereitstellung und Vertrieb von Software für: Anwendungen in Bereichen Produktion, Transport und Logistik; Online Kurier-Plattform für Private Anwender (Online Marktplatz B2B, B2C, C2C). Die Gesellschaft darf sich an anderen Unternehmen gleichen oder ähnlichen Gegenstandes beteiligen, auch als alleinige Komplementärin. Sie darf auch Zweigniederlassungen errichten. Die Gesellschaft darf alle Geschäfte vornehmen, die mit ihrem Gegenstand im Zusammenhang stehen und/oder diesem nützlich sind.