Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die selbständige Erbringung aller Arten von Pflegedienstleistungen im ambulanten und stationären Bereich, die Beratung im Bereich der Alten- und Krankenpflege und der Gesundheitsförderung, das Überlassen bzw. Verleihen von Mitarbeitern in verschiedenen Bereichen der Alten-, Kranken- und Gesundheitspflege