Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Durchführung von wasserwirtschaftlichen und angrenzenden Dienstleistungen in der leitungsgebundenen Trinkwasserversorgung und Brauchwasserentsorgung. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen berechtigt, die zur Erreichung des Gesellschaftszwecks notwendig und nützlich erscheinen. Sie kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben auch Dritter bedienen sowie andere Unternehmen mit dem gleichen oder ähnlichen Gesellschaftszweck gründen, erwerben bzw. sich an ihnen beteiligen und solche Unternehmen leiten oder sich auf die Verwaltung der Beteiligung beschränken.