Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
die Beteiligung als Gesellschafterin an anderen Unternehmen, an Gesellschaften des bürgerlichen Rechts oder auch an Gemeinschaften. Auch Beteiligungen als stiller Gesellschafter sind zulässig. Weiterhin ist Gegenstand die Verwaltung von Immobilien und die Finanzierungsbeschaffung für Immobilien.