Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
- An- und Verkauf von Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten, Wohnräumen und gewerblichen Räumen
- Vorbereitung/Durchführung von Bauvorhaben als Bauherr im eigenen Namen für eigene oder fremde Rechnung
- Bauträgertätigkeit
- Groß- und Einzelhandel mit Baustoffen aller Art
- Vermietung von Maschinen, Anlagen, PKW und LKW
- Unternehmensberatung und Unternehmensbetreuung