Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
die Herstellung und der Vertrieb von Bürobedarfsartikeln und Werbeartikeln aller Art sowie EDV-Zubehör, insbesondere für die Produktion von Farbbändern für Schreibmaschinen aller Art, Farbbandkassetten für Schreibmaschinen der Groß- und Mittel-Datentechnik, Farbtüchern für Schnelldrucker der Groß-EDV, Tonern für Laserdrucker, Tinte für Ink-Jet Drucker (Tintenstrahldrucker) im konventionellen und technischen Bereich und magnetischen Datenträgern für die Groß- und Mittel-Datentechnik.