Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft mit einem anderen Geschäftsführer zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Personaldienstleistung, insbesondere die gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung, die Arbeitskräftevermittlung und Personalberatung, ferner die Managementberatung und die Erbringung von Dienstleistungen aufgrund von Werk- oder Dienstverträgen. Ferner kann sich das Unternehmen an derartigen Betrieben beteiligen und diese erwerben oder die Geschäftsführungs- und Managementaufgaben übernehmen.