Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Anpachtung, Verpachtung, der Vertrieb und nach Erteilung der erforderlichen Erlaubnis der Betrieb von Gastronomiebetrieben, das Aufstellen und Vermieten von Spielautomaten, der Einzelhandel mit Lebensmitteln und Getränken sowie der An- und Verkauf einschließlich Im- und Export von Maschinen für Gastronomiebetriebe.