Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis zur Veräußerung von Grundstücken
Gegenstand
Verwaltung von Grundstücken und grundstücksgleichen Rechten, insbesondere der Erwerb, die Veräußerung, die Vermietung und die Verpachtung dieser Immobilien auf eigene Rechnung, nicht für Dritte, unter Ausschluss von Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz (KWG). Die Gesellschaft führt keine Geschäfte im Sinne des § 34c Gewerbeordnung