Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Errichtung und Verwaltung von eigenen Immobilien sowie die Verwaltung eigenen Vermögens und alle damit zusammenhängenden Geschäfte. Tätigkeiten, die einer besonderen Erlaubnis bedürfen, z. B. nach § 34c GewO, sind ausgeschlossen.