Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand der Körperschaft ist der Betrieb einer Kulturakademie, welche als Bestandteil eine Musikschule, eine Kunstschule und eine Lebensschule führt.
(2) Die Körperschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
(3) zweck der Körperschaft ist die Förderung der Kunst und Kultur sowie Erziehung, Jugendhilfe, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe.