Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so muss weiterhin ein Prokurist für die Gesellschaft bestellt werden.
Hat die Gesellschaft nur einen Geschäftsführer, so vertritt dieser die Gesellschaft in Gemeinschaft mit dem Prokuristen. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
das Betreiben von - Tagespflegeeinrichtungen - Sozialstationen (Ambulante Pflege- und Betreuungsdienste) - Beratungs- und Betreuungsdienste auf dem Gebiet der Familien-und Seniorenarbeit - Mahlzeitendienste - altersgerechten Wohnformen - Sozialkaufeinrichtungen - Kindertagesbetreuungseinrichtungen im Landkreis Oberspreewald-Lausitz und bei Bedarf in weiteren Landkreisen. Vorgenannte Leistungen werden insbesondere gegenüber den in § 53 AO genannten Personen erbracht. Die Gesellschaft darf alle zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte tätigen.