Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Kauf, der Verkauf, die Herstellung, die Verwaltung und die Vermietung von Immobilien, die Verwaltung und die Nutzung eigenen Kapitalvermögens, der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen sowie die Ubernahme der persönlichen Haftung und die Geschäftsführung bei Personengeselischatten