Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Unternehmensberatung, das Management von Unternehmen, IT-Dienstleistungen, Beratung und Vermittlung jeder nicht erlaubnispflichtigen Art, der Erwerb, die Veräußerung, das Halten sowie die Verwaltung von Vermögensgegenständen, Beteiligungen oder Anteilen an Unternehmen jeweils im eigenen Namen und auf eigene Rechnung und nicht für Dritte, und die Abstimmung der Geschäftspolitik dieser Unternehmen in grundsätzlichen Fragen sowie die Ausübung sonstiger gewerblicher Tätigkeit zur Förderung des Gesellschaftszwecks der Beteiligungsunternehmen.