Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Repräsentanz von Fluggesellschaften und Betreibern von Geschäftsflugzeugen, insbesondere die Abfertigung von Flugzeugen, die Regulierung des Zahlungsverkehrs und die Durchführung von Fahrdiensten, die Vermittlung von Flügen, Catering, Handling, Hotels und Reisen, die Passagierbetreuung für Reiseveranstalter.