Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Akquise von Bau- und Finanzierungsinteressenten, Verkauf und Vertrieb von neuzubauenden Wohnimmobilien ohne Grundstücksanteil in eigenem und fremden Namen, Vermittlung von Baufinanzierungen an Finanzierungsinstitute oder Vertriebsgesellschaften, Vermittlung von Bauinteressenten an Hausbauunternehmen, Serviceangebote für Akquise, Bauvorbereitung und Baudurchführung im Interesse von Bauinteressenten, Vertriebs- und Verkaufsgesellschaften sowie Baubetreuungsgesellschaften.