Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Die Gesellschafterversammlung kann auch bei Vorhandensein mehrerer Geschäftsführer Einzelvertretungsbefugnis erteilen.
Sie kann Geschäftsführer von den Beschränkungen des § 181 BGB befreien.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Der Betrieb von Restaurants, insbesondere eines Chinarestaurants in Schönefeld, der Handel mit Lebensmitteln sowie Dienstleistungen im Bereich des Kulturaustauschs, insbesondere zwischen Deutschland und asiatischen Ländern. Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen mit vergleichbarem Gegenstand beteiligen oder solche Unternehmen gründen oder erwerben.