Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
= ambulante Pflegedienstleistung nach SGB XI und V
= Grundpflege, Behandlungspflege, hauswirtschaftliche Leistungen
= einschließlich Beratungsleistungen; Serviceleistungen; Privatleistungen, wie
- Einkaufsservice,
- Reinigungsservice,
- Vermittlungsservice von nötigen Hilfsmitteln, Fachärzten und Hausnotruf
- Haus- und Wohnungsservice bei Abwesenheit
- Reparaturservice in Haushalten
= Betreuungsangebote nach § 45b SGB XI
= Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI