Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
1. das Management und der Betrieb von gastronomischen Objekten und Einrichtungen aller Art;
2. die Herstellung und der Vertrieb von Speiseeis und anderen zum menschlichen Verzehr geeigneten Produkten;
3. der Betrieb von Franchise- und Lizenzsystemen insbesondere in Verbindung mit der Gastronomie;
4. das Eventmanagement;
5. der Groß- und Einzelhandel mit Waren aller Art mit Ausnahme solcher, für die eine besondere Genehmigung erforderlich ist;
6. die Unternehmensberatung insbesondere im Bereich Gastronomie;
7. der Verlag von gedruckten und elektronischen Medien in periodischer und nicht periodischer Form;
8. das Medienmarketing und der Betrieb einer Werbeagentur.