Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
- Die Betreibung der Fahrgastschifffahrt mit Fahrgastschiffen, darunter auch mit Kabinenschiffen, in Form eines Linienverkehrs mit festen Fahrtrouten und Fahrzeiten und in Form von Gruppen- und Charterfahrten jeder Art. - Die Personenbeförderung in der Binnenschifffahrt und damit verbundene Tätigkeiten. - Die gastronomische Betreuung der Fahrgäste auf den Fahrgastschiffen und außerhalb der Fahrgastschiffe bei Landgängen.