Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
- Die Durchführung von Bauleistungen aller Art im Bereich Hoch-, Tief- und Landschaftsbau und das schlüsselfertige Bauen, - die Vergabe von Bauleistungen aller Art an Subunternehmer, - der Erwerb, die Veräußerung, das Halten, die Verwertung von Immobilien und die Nutznießung aus Immobilien, einschließlich Vermietung und Verpachtung, und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte, jedoch mit Ausnahme erlaubnispflichtiger Geschäfte gem. § 34 c Abs.1 GewO, - der Erwerb und die Verwaltung eigenen Vermögens, der Erwerb und die Verwaltung von Beteiligungen an Unternehmen sowie die Übernahme der persönlichen Haftung bei Handelsgesellschaften, insbesondere die Beteiligung als persönlich haftende Gesellschafterin an Kommanditgesellschaften.