Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
ist der Erwerb und die Bewirtschaftung von Immobilien (nicht jedoch der Handel mit Immobilien) sowie die Errichtung und der Umbau von Gebäuden, die Beteiligung an Unternehmen und Gesellschaften jeglicher Art und Rechtsform sowie die Übernahme der persönlichen Haftung und der Geschäftsführung bei Handelsgesellschaften sowie die Verwaltung eigenen Vermögens