Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer vorhanden, so vertritt dieser die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer gemeinschaftlich oder durch einen Geschäftsführer zusammen mit einem Prokuristen vertreten. Die Gesellschafter können Geschäftsführern auch die Befugnis zur Einzelvertretung erteilen. Außerdem können sie Geschäftsführer ermächtigen, die Gesellschaft auch bei Rechtsgeschäften zu vertreten, die sie mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
die Übernahme der Geschäftsführung der Kommanditgesellschaft der Firma DK Versicherungsdienst GmbH & Co. KG (nachstehend "KG" genannt) sowie der Eintritt als persönlich haftende Gesellschafterin in diese Kommanditgesellschaft. Weiterhin ist Gegenstand der Gesellschaft: - die Vermittlung von Versicherungen gemäß § 34 d GewO, - die Vermittlung von Darlehen gemäß § 34 c GewO und § 34 i GewO, - die Anlagevermittlung und -beratung von Anteilen oder Aktien an Invest-mentvermögen im Rahmen des § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG, nach § 34 f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GewO.