Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Gegenstand des Unternehmens ist die Unternehmens- und Investitionsberatung, ins- besondere im Bereich der Energiewirtschaft sowie die Vermittlung des Abschlusses oder der Nachweis der Gelegenheit des Abschlusses von Darlehensverträgen im Sinne des §
34c Absatz 1 Nr. 2 GewO. Ausdrücklich ausgenommen ist die Verwaltung und Verwendung fremder Vermögenswerte sowie Finanzanlagenvermittlungen im Sinne des § 34f GewO.