Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
- Der Erwerb von, die Nutznießung und Fruchtziehung aus, die Verwaltung von und sonstige Verwertung von, ferner die Finanzierung von Immobilien jeder Art und grundstücksgleichen Rechten, - die Veräußerung von, der Handel mit Immobilien jeder Art und grundstücksgleichen Rechten, - der Betrieb, die Vermietung und Verpachtung von Gaststätten, - Erwerb, Vermietung und Verwaltung eigenen Vermögens, - Beteiligung an anderen Unternehmen, auch als alleinige Komplementärin, - Gründung von Unternehmen und deren Vertretung.