Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Wahrnehmung der Funktion einer Holdinggesellschaft, insbesondere durch Gründung, Verwaltung und Führung von Tochtergesellschaften sowie der Erwerb von Beteiligungen an Gesellschaften, die insbesondere auf dem Gebiet des Bau- und/oder Bauträgergeschäfts oder auf dem Grundstücksmarkt im weitesten Sinne tätig sind sowie der Erwerb und die Verwaltung von Grundbesitz und sonstigem Vermögen.