Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Jeder Geschäftsführer ist befugt, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Gegenstand
Management von Immobilien, ihre Verwaltung, ihre Vermietung und ihre Verpachtung, Einbringung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem Betrieb von Immobilien sowie Instandhaltung und Instandsetzung von Immobilien, ferner Erwerb und Veräußerung von Vermögensgegenständen im Zusammenhang mit der Vermietung und Verpachtung von Immobilien sowie die Verwaltung von eigenem Grundbesitz und sonstigen eigenem Vermögen