Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
- Getränkefachhandel insbesondere auch Spirituosen, Handel mit Tabakwaren, Handel mit Spezialitäten und internationalen Lebensmitteln mit angeschlossenem Imbiss
- Veranstaltungsplanung und Durchführung mit Ausschank, Catering und Imbiss, soweit es sich nicht um genehmigungs- oder erlaubnispflichtige Tätigkeiten handelt oder die Genehmigung bzw. Erlaubnis allgemein oder im Einzelfall vorliegt.
- Verwaltung eigenen Vermögens,
sowie alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäfte.