Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Vermarktung landwirtschaftlicher Erzeugnisse; Handel mit landwirtschaftlichen Umlaufmitteln, wie Saatgut, Düngemitteln, Pflanzenschutzmitteln etc.; Betriebswirtschaftliche und ackerbauliche Beratung landwirtschaftlicher Unternehmen und Landwirte; die Ausführung landwirtschaftlicher Arbeiten und Transporte als Dienstleistung für selbständige Landwirte und landwirtschaftliche Unternehmen; die Ausführung vielfältiger Arbeiten im kommunalen Bereich, einschließlich landschaftsgestaltender Maßnahmen