Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Das Planen, Errichten und Warten von Anlagen der Elektrotechnik, Anlagen der Datentechnik, Anlagen der Nachrichtentechnik, Anlagen der Gefahrenmeldetechnik und von Mittelspannungsschaltanlagen und Netzersatzanlagen, ferner der Handel mit nicht erlaubnispflichtigen Produkten aus vorstehend genannten Geschäftsfeldern sowie die Vermietung von Stromversorgungseinrichtungen für Baustellen.