Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
die Beratung in- und ausländischer Unternehmen bei der Durchführung aller Geschäftsvorfälle, insbesondere in Managementfragen und solche der Besetzung von Führungs- und Spezialistenpositionen, ferner im Zusammmenhang mit dem Erwerb und der Veräußerung von Unternehmen und/oder Unternehmensteilen einschließlich der Beratung, des Vertriebs, des Services sowie der Schulung für Computer- und EDV-Anlagen im gesamten IT-Bereich (Informationstechnologie) sowie der Herstellung von Hard- und Software und Netzwerktechnik.
Beratungstätigkeiten, die einer besonderen Erlaubnis bedürfen, werden nicht ausgeübt, insbesondere keine Steuer- und Rechtsberatung.