Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Alleinvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Jeder Geschäftsführer kann von dem Verbot, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, befreit werden.
Gegenstand
der Erwerb und Betrieb von Energieerzeugungs- und Energieversorgungsanlagen auf Grundlage erneuerbarer Energien, die Errichtung und Repowering der Anlagen durch Dritte, die Einspeisung von Energie in das Netz flur die allgemeine Versorgung, der Verkauf von Energie und die Entwicklung damit in Zusammenhang stehender Projekte.