Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Die Gesellschafterversammlung kann einem, mehreren oder allen Geschäftsführern Alleinvertretungsbefugnis und/oder Befreiung von den Beschränkungen des § 181 BGB erteilen.
Einzelprokuramit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
- private Arbeitsvermittlung, einschließlich der Personalberatung,
- Durchführung von Bewerbungsseminaren und Unterstützung von Arbeitssuchenden im Rahmen der Arbeitssuche und Kontaktvermittlung,
- Beratung von Personalplanungen und ähnliche Dienstleistungen. Die Gesellschaft vermittelt Arbeitssuchenden langfristige Arbeitsmöglichkeiten sowie Arbeitgebern entsprechende Arbeitskräfte,
- Unterstützung von Arbeitssuchenden bei der Stellensuche und Anleitung zur Eigendarstellung auch durch Bewerbungsseminare,
- Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung mit Einzel- und Gruppencoaching und Durchführung von Trainingsmaßnahmen
- Durchführung von Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung
- Personalbedarfsermittlung
- Arbeitnehmerüberlassung
- Zeitarbeit
- das Erstellen von Persönlichkeitsanalysen