Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so haben alle Geschäftsführer Einzelvertretungsrecht.
Durch Gesellschafterbeschluss kann jeder Geschäftsführer allgemein und für den Einzelfall von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit werden. Hat die Gesellschaft nur einen Geschäftsführer ist dieser von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
eigene Bauprojekte, Bauleistungen an Dritte, Projektentwicklung im Baubereich eigener Projekte und für Dritte, Bauleitung, Export/Import von Baumaterialien, Möbel, Beleuchtung , Technik für den Haushalt, Sprachvermittlungsprojekte, Ausarbeitung verschiedener Methoden für die Sprachvermittlung; Ausarbeitung und Durchführung von Integrationsprojekten, Reiseleistungen, Reisevermittlung