Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelvertretungsbefugnis kann erteilt werden.
Die Befugnis, Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen, kann erteilt werden.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Herstellung und der Bau von sowie der Handel mit Anlagen, Apparaten und Maschinen im In- und Ausland. Sie ist auch berechtigt, den Bau von Anlagen, Apparaten und Maschinen sowie den Abschluß von Handelsgeschäften zu vermitteln und alle Geschäfte vorzunehmen, die den Gesellschaftszweck mittelbar oder unmittelbar fördern.