Ist ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Der Aufsichtsrat der Gesellschaft kann einzelnen Vorstandsmitgliedern das Recht zur alleinigen Vertretung erteilen.
Gegenstand
Die Aufsuchung, Gewinnung und Verarbeitung von Rohstoffen, der Handel mit Rohstoffen sowie der Erwerb, die Verwaltung und Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen, insbesondere im Rohstoffsektor, im eigenen Namen und auf eigene Rechnung, nicht jedoch für Dritte und unter Ausschluss von Tätigkeiten nach dem Kreditwesengesetz sowie der Erwerb von Oberlandflächen.