Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Die Erbringung von erlaubnisfreien Beratungsleistungen für Privatpersonen und Unternehmen, ausgenommen erlaubnispflichtige Tätigkeiten; Erwerb, Verwaltung und Veräußerung von eigenem Vermögen sowie die Beteiligung an Unternehmen im eigenen Namen und auf eigene Rechnung (nicht als Dienstleistung für Dritte) und alle damit zusammenhängenden Geschäfte im In- und Ausland.