Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Jeder alleinvertretungsberechtigte Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
Gegenstand
Der Handel mit, und der Vertrieb von Kraftfahrzeugen aller Art, Service und Instandsetzung von Kraftfahrzeugen, der Vertrieb von Ersatz- und Zubehörteilen, die Beteiligung an anderen Gesellschaften der Kraftfahrzeugbranche, sowie die Durchführung von Hilfs- und Nebengeschäften, die mit dem Grundzweck der Gesellschaft in Beziehung stehen, und ihr dienlich sind, sowie einer Fahrschule.