Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer mit einem Prokuristen vertreten.
Jeder Geschäftsführer darf Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
der Handel mit Landmaschinen, baulichen Anlagen, landwirtschaftlichen Umlaufmitteln und landwirtschaftlichen Marktfrüchten; die Konzipierung, Planung und Montage von baulichen Anlagen in den Bereichen Güllewirtschaft Stallausrüstung, Trink- und Abwasseranlagen, einschließlich Rohrleitungs- und Erdbau; die Ausführung von Service-, Kundendienst- und Reparaturleistungen; die Durchführung von landwirtschaftlicher Lohnarbeit