Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Dienstleistungen aller Art im Bereich des Sports, insbesondere die Beratung von Sportlern in wirtschaftlichen Fragen, Koordination und Unterstützung bei der Wahrnehmung und Durchsetzung von Ansprüchen von Sportlern gegen Unfallversicherungen und Trägern von Unfallversicherungen sowie alle damit im Zusammenhang stehenden sonstigen Maßnahmen. Ausgenommen sind Tätigkeiten, die einer Erlaubnis nach dem Rechtsdienstleistungsgesetz bedürfen.