Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.Die Geschäftsführer können Rechtsgeschäfts mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abschließen.
Gegenstand
Die Trägerschaft und Förderung evangelischer Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungsarbeit und die Förderung der Tätigkeitsfelder des Diakonischen Werkes Elbe-Elster e.V. sowie durch die gemeinnützige Betätigung im Handlungsfeld des SGB VIII sowie des Brandenburgischen Schulgesetzes im Evangelischen Kirchenkreis Niederlausitz und gegebenenfalls anderen, insbesondere angrenzenden Kirchenkreisen. Darüber hinaus sollen die Zwecke durch die Betreibung von Kinderheimen, Evangelischen Kindertagesstätten, Wohngruppen, sozialpädagogischen Familienhilfen, Kinderkrippen oder Kindertagespflegen, Fahrdiensten für kranke und alte Menschen, evanglische Bildungs- und Sozialarbeit oder ähnlichen Einrichtungen verwirklicht werden. Verwirklicht werden können die Zwecke darüber hinaus auch unmittelbar nach § 57 Abs. 3 AO durch Kooperationen mit dem Diakonisches Werk Elbe-Elster e.V. als Gesellschafter und dessen gemeinnützigen Tochtergesellschaften.