Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
die Durchführung von Bauleistungen aller Art, im Bereich Hoch-, Tief- und Landschaftsbau, Handel mit Baumaterialien aller Art, Verleih und Vermietung von Baumaschinen und Baurüstungen und alle damit im Zusammenhang stehenden Geschäften. Gegenstand ist auch Handel mit Grundstücken sowie deren Entwicklung zu Bauland. Gegenstand der Gesellschaft ist die Tätigkeit als Bauträger im Sinn § 34 c Gewerbeordnung.