Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Einzelprokura mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen mit der Befugnis zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken
Gegenstand
- die Planung, Errichtung und Betreibung von Freizeit- und Erholungseinrichtungen,
- der Betrieb von Gaststätten einschließlich Cafés und Restaurants mit alkoholischem Ausschank,
- die Organisation und Durchführung von kulturellen und gesellschaftlichen Veranstaltungen,
- die Vermietung von Gästezimmern, Ferienhäusern und Räumlichkeiten sowie die Betreibung von Hotelanlagen sowie sämtliche damit zusammenhängenden und den Gesellschaftszweck fördernden Geschäfte