Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
An- und Verkauf von Spiel- und Unterhaltungsautomaten sowie das Betreiben von Spielstätten und das Aufstellen von Spiel- und Unterhaltungsautomaten in gastronomischen Betrieben oder Freizeiteinrichtungen sowie alle damit in Zusammenhang stehenden Tätigkeiten und der Betrieb gestronomischer Einrichtungen