Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
Gegenstand
(1) Gegenstand des Unternehmens ist die wirtschaftliche Förderung der Aufgaben der Niederlausitzer Kreishandwerkerschaft Finsterwalde sowie der gemeinsamen gewerblichen Interessen der Mitglieder nach Maßgabe des § 87 Handwerksordnung (HwO). Die UG (haftungsbeschränkt) soll der Erhöhung der Wirtschaftlichkeit der Mitglieder der Handwerksinnungen/der Niederlausitzer Kreishandwerkerschaft Finsterwalde dienen und deren Einrichtungen fördern sowie unterstützen.
(2) Die UG (haftungsbeschränkt) ist eine Einrichtung einer Handwerksorganisation. Daraus ergeben sich für die handelnden Geschäftsführungs- und Vertretungsorgane der Gesellschaft nach den §§ 89 i. V. m. § 61 Abs. 2 Nr. 7a-e sowie Nr. 8 und Abs. 3 HwO und der Satzung der Niederlausitzer Kreishandwerkerschaft Finsterwalde unmittelbare oder mittelbare Pflichtentbindungen, zu deren Beachtung die Organe verpflichtet sind.
(3) Die UG (haftungsbeschränkt) kann zur Förderung des Zwecks und Gegenstandes des Unternehmens und seiner Mitglieder Zweigniederlassungen errichten und branchengleiche oder branchenähnliche Unternehmen erwerben, pachten oder sich an solchen beteiligen.