Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
ist der Erwerb, das Halten, das Verwalten, die Vermietung, die Verpachtung und der Verkauf von unbeweglichen und beweglichen Sachen, insbesondere von Energieerzeugungsanlagen, sowie die Verwaltung des eigenen Vermögens, einschließlich des Erwerbs, der Verwaltung und der Veräußerung von Beteiligungen an anderen Gesellschaften im In- und Ausland im eigenen Namen und auf eigene Rechnung.