Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft durch sämtliche Geschäftsführer gemeinsam vertreten.
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
a) Die Entwicklung, die Herstellung und der Vertrieb von Software- und Multimediaprodukten jeglicher Art für die Anwendung im Internet, die Vermarktung von Datenbanken und Informationssystemen der Vertrieb multimedialer Anwendungen sowie die Beratung und das Erbringen von Dienstleistungen im Software- und Multimediabereich,
b) die Planung und der Vertrieb von Software- und Hardwareprodukten jeglicher Art für eine lT-Infrastruktur
c) der Einzel- und Großhandel mit Computern und deren Hard- und Software.