Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
Verlagswesen für Online- und Printpublikationen, Vermittlungen, Pressearbeit, Organisation und Durchführung von Veranstaltungen, Verkauf von Anzeigen- und Bannerplätzen in den Print- sowie Onlinepublikationen, Verkauf von Sonderwerbeformen, Franchising des Unternehmenskonzepts sowie Unternehmensberatung und -planung, Erzeugen und Verkauf von Ton- und Filmaufnahmen, Erzeugen und Verkauf von Foto- und Grafikdateien, Verkauf von Merchandise und andere im Laufe der Unternehmung entstehende Produktkranzideen, Plattform für Proberäume und Jobs, eine unterrichtende Funktion sowie Vermietung von Equipment und Fahrzeugen für Veranstaltungen.