Die Gesellschaft hat einen oder mehrere Geschäftsführer.
Ist ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, wird die Gesellschaft gemeinschaftlich durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten.
mit der Befugnis die Gesellschaft allein zu vertreten
mit der Befugnis Rechtsgeschäfte mit sich selbst oder als Vertreter Dritter abzuschließen
Gegenstand
die Übernachtung und die Verpflegung von Hotelgästen, das Bewirten mit Speisen aller Art für Restaurant- und Hotelgäste, der Ausschank von Getränken aller Art bei Veranstaltungen, der Verkauf von Speisen und Getränken aller Art außer Haus, Durchführung von Veranstaltungen und das Liefern von Speisen und Getränken außerhalb des Gesellschaftsstandorts, das Vermieten von Hotelzimmern, Ferienwohnungen, Tagungsräumen und Kaminzimmer, die Durchführung von Tanzveranstaltungen im Saal sowie das Betreiben eines Biergartens im Außenbereich und die Beförderung von eigenen Hotelgästen mit firmeneigenen Fahrzeugen.